Aktuelles/Termine
Aus gesundheitlichen Gründen ist unser Gartenfreund und Schatzmeister MARTIN GILLE
zwar weiterhin telefonisch erreichbar
kann sich aber nur bedingt an der Vorstandsarbeit und an der Koordination der anfallenden Arbeitseinsätze beteiligen.
Bei Bedarf bitte mit unserem 2. Vorsitzenden
Marco Neumann in Verbindung setzen
Gartengrundstücke mit gemeinsamen Grenzbepflanzungen
Sehr geehrte Gartenfreunde!
Wenn sich auf einer gemeinsamen Gartengrenze Anpflanzungen oder Hecken befinden, ist für die Entsorgung des Rückschnittes verantwortlich auf dessen Seite diese gewachsen ist. Es darf auf keinen Fall der Rückschnitt auf dem Nachbargrundstück entsorgt werden wo sich der andere Teil der Anpflanzung oder Hecke befindet.
§ 910 BGB findet hier keine Anwendung da es sich ggf. um keinen Überhang handelt.
ZITAT
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 910 Überhang
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.